Das Gutachten.

Privatgutachten
Die Erstellung eines Privatgutachtens bietet sich an, wenn sie fachliche Klarheit in ihrem konkreten Fall wünschen. Es ist ebenso möglich in Form einer gutachterlichen Stellungnahme zu wirken. Die Beauftragung erfolgt durch eine einzelne Partei.

Gerichtsgutachten
Das Gerichtsgutachten stellt eine besondere Form der Gutachtenerstellung dar. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich durch die Justiz.

Schiedsgutachten
Die Erstellung eines Schiedsgutachtens bietet sich an, wenn zwei Vertragsparteien einstimmig beschließen, dass ein unabhänginger Sachverständiger einen konrekten Fall begutachten soll. Das Ergebnis des Gutachtens ist rechtlich bindend.

Schlichtung und Mediation
Um einen etwaig langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, ist es ratsam einen unabhängigen Sachverständigen als Schlichter zu benennen. Insbesondere die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eignen sich hierzu in besonderen Maße, da sie einen Eid geschworen haben unabhängig und neutral zu urteilen.
